Leistungen, Punktesystem und gesetzliche Grundlagen nach SGB XI
Monatliche und jährliche Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick
Horizontal skalierte Balken zeigen monatliche Leistungen im Verhältnis. Rechts die jährlichen Gesamtbeträge.
Der Medizinische Dienst bewertet 6 Lebensbereiche. Gewichtete Punkte ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0–100.
Gewichtete Punkte aus allen Modulen ergeben die Gesamtpunktzahl und damit den Pflegegrad.
Das System der Pflegegrade und die zugehörigen Leistungen sind im SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) geregelt.
Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag aller Pflegegrade — skaliert auf den Höchstwert (PG 5 Sachleistungen).