Leistung

Haushaltshilfe nach OP und Unfall

Nach Operation, Unfall, Krankenhausaufenthalt oder akuter Krankheit unterstützen wir bei Haushalt, Erledigungen und Alltagsstruktur, damit zuhause wieder Sicherheit entsteht.

Erholung zuhause

Praktische Hilfe in der Übergangszeit

Gerade nach einer OP oder einem Unfall sind selbst einfache Aufgaben oft zu viel. Wir helfen mit alltagsnaher Entlastung, bis wieder mehr Eigenständigkeit möglich ist.

Haushalt & Ordnung

Nach einer Operation oder einem Unfall fehlt oft die Kraft für Dinge, die sonst selbstverständlich sind. Wir unterstützen bei leichten Haushaltstätigkeiten, Wäsche, Ordnung und alltäglichen Aufgaben.

Einkauf & Erledigungen

Wenn Mobilität, Belastbarkeit oder Konzentration eingeschränkt sind, helfen wir bei Einkäufen, notwendigen Wegen und kleinen Erledigungen im direkten Alltag.

Alltag strukturieren

Eine planbare Unterstützung zuhause kann Erholung erleichtern. Feste Absprachen, klare Aufgaben und verlässliche Termine geben Sicherheit in der Übergangszeit.

Wir übernehmen keine medizinische Behandlungspflege. Für Verbände, Medikamente oder medizinische Pflege ist eine entsprechende Verordnung über geeignete Leistungserbringer nötig.

Krankenkasse

Unterstützung kann beantragt werden

Wenn aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Hilfe im Haushalt nötig ist, können gesetzliche Krankenkassen unter Voraussetzungen unterstützen. Das kann zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit relevant sein.

Ärztliche Verordnung

Für Leistungen über die Krankenkasse ist meist eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung notwendig. Darin werden Diagnose, Einschränkung, Zeitraum und benötigter Umfang festgehalten.

Haushalt nicht machbar

Haushaltshilfe kommt infrage, wenn der Haushalt wegen Krankheit, Operation oder Unfall vorübergehend nicht weitergeführt werden kann und keine andere Person im Haushalt einspringen kann.

Dauer klären

Die Bewilligung ist je nach Situation zeitlich begrenzt. Krankenkasse, behandelnde Praxis oder Krankenhaus-Sozialdienst können helfen, den konkreten Anspruch zu klären.