Drei Wege zur Kostenübernahme

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet drei zentrale Instrumente, über die Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung finanziert werden können. Diese Budgets sind teilweise kombinierbar und können den monatlich verfügbaren Betrag deutlich erhöhen.

1. Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Pflegedienst eingesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Kalenderjahr.

Dieser Betrag kann ausschließlich für anerkannte Angebote nach §45a SGB XI eingesetzt werden – also beispielsweise für Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter, die eine offizielle Zulassung durch die zuständige Landesbehörde besitzen. Fuchs im Alltag ist als solches anerkanntes Angebot tätig.

Das Verfahren ist unkompliziert: Der Pflegebedürftige zahlt zunächst die Rechnung, reicht sie anschließend bei seiner Pflegekasse ein und erhält den Betrag erstattet. Eine eigene Antragstellung ist nicht nötig – die erste eingereichte Rechnung gilt bereits als Antrag.

Nicht genutzte Monatsbeiträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann auf einmal genutzt werden – maximal also bis zu 3.144 Euro auf einmal.

2. Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen für ambulante Unterstützung. Die Beträge sind je nach Pflegegrad gestaffelt:

PflegegradSachleistung monatlichDavon umwandelbar (40 %)
Pflegegrad 2796 Eurobis zu 318 Euro
Pflegegrad 31.497 Eurobis zu 599 Euro
Pflegegrad 41.859 Eurobis zu 744 Euro
Pflegegrad 52.299 Eurobis zu 920 Euro

Besonders interessant: Nicht genutzte Sachleistungsbudgets können zu bis zu 40 Prozent in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden (Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI). Das bedeutet, dass bei Pflegegrad 2 monatlich insgesamt bis zu 449 Euro für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung zur Verfügung stehen können – statt nur 131 Euro.

3. Der gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI

Seit dem 1. Juli 2025 fasst §42a SGB XI die bisherigen Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag zusammen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten damit bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für Situationen, in denen die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.

Dieser Betrag kann genutzt werden, wenn die pflegende Person krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist. Eine professionelle Ersatzkraft – beispielsweise aus einem anerkannten Alltagshilfedienst – kann damit abgerechnet werden. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit Juli 2025 entfallen.

Was ist möglich – und was nicht?

Die Pflegeversicherung übernimmt gezielt Leistungen, die das selbstständige Leben zuhause unterstützen. Dazu zählen Haushaltshilfe, Reinigung, Einkaufsbegleitung, Begleitung zu Arztterminen und soziale Begleitung. Was die Pflegekasse nicht übernimmt, sind medizinische Pflegeleistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Grundpflege durch einen Alltagshilfedienst – das ist Aufgabe zugelassener Pflegedienste.

Fuchs im Alltag ist kein klassischer Pflegedienst. Wir bieten anerkannte Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe an – genau jene Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.

Wie läuft die Abrechnung in der Praxis ab?

Der Ablauf ist einfacher als viele denken. Fuchs im Alltag schließt mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag und stellt nach den erbrachten Einsätzen eine Rechnung aus. Sie reichen diese Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein – entweder postalisch oder digital – und erhalten den Betrag zurückerstattet. Wir begleiten Sie dabei und beantworten Fragen zur Einreichung.

Eine Genehmigung durch die Pflegekasse im Vorfeld ist in der Regel nicht nötig. Voraussetzung ist lediglich, dass der Anbieter die offizielle Anerkennung nach §45a SGB XI besitzt – was bei Fuchs im Alltag der Fall ist.

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Welche Budgets Ihnen konkret zustehen und wie diese am sinnvollsten eingesetzt werden können, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen. In einem kostenlosen Gespräch schauen wir uns Ihre Situation an und zeigen Ihnen, was möglich ist.