Ein Wachstumsmarkt mit struktureller Nachfrage

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt Jahr für Jahr. 2023 waren es bereits über 5,6 Millionen Menschen – Tendenz deutlich steigend. Gleichzeitig fehlt es an professionellen Pflegekräften, sodass die Nachfrage nach niedrigschwelliger Alltagsunterstützung wächst. Wer jetzt einen anerkannten Dienst aufbaut, positioniert sich in einem Markt, der strukturell gesichert ist.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI stellt für jeden pflegebedürftigen Menschen monatlich bis zu 131 Euro bereit – ausschließlich für anerkannte Anbieter. Das schafft planbare, wiederkehrende Einnahmen, ohne dass jeder Auftrag einzeln akquiriert werden muss.

Die §45a-Anerkennung: Der Schlüssel zur Pflegekassen-Abrechnung

Die Anerkennung nach §45a SGB XI durch die zuständige Landesbehörde ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Ihre Kunden die Kosten über den Entlastungsbetrag erstattet bekommen. Ohne diese Anerkennung müssen Leistungen vollständig privat bezahlt werden – was die Reichweite des Angebots erheblich einschränkt.

In NRW regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) die Zulassung. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte. Der Antrag wird über das elektronische System PfAD.UiA gestellt.

Keine Pflegeausbildung notwendig. Die Gründung eines Alltagshilfe-Dienstes setzt keine pflegerische Berufsausbildung voraus. Entscheidend sind persönliche Eignung, eine anerkannte Basisqualifizierung und – in vielen Fällen – eine Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegefachkraft.

Welche Leistungen anerkannt werden können

Das Gesetz unterscheidet vier anerkennungsfähige Kategorien nach §45a SGB XI:

  • Einzelbetreuung und Alltagshilfen (Haushaltshilfe, Begleitung, Einkaufen)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Betreuungsgruppen (mindestens 3 Teilnehmende)
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Was darf ein anerkannter Dienst in NRW berechnen?

Die zugelassenen Höchstpreise in NRW (gültig ab 19. Februar 2026) betragen:

  • Einzelleistungen: maximal 39,50 Euro pro Stunde (alle Nebenkosten inklusive)
  • Betreuungsgruppen: maximal 108,00 Euro täglich (ganztägig) oder 22,00 Euro pro Stunde

Gründungsschritte im Überblick

Der Weg zur eigenen Zulassung lässt sich in klare Schritte unterteilen:

  • 1Dienstleistungskonzept entwickeln: Angebotsart, Zielgruppe und Region festlegen.
  • 2Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GbR oder UG (haftungsbeschränkt).
  • 3Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt unter „soziale Dienstleistungen".
  • 4Basisqualifizierung absolvieren – in der Regel 140 Schulstunden nach §45a-Vorgaben.
  • 5Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE-IK beantragen – Voraussetzung für die Pflegekassen-Abrechnung.
  • 6Anerkennung nach §45a SGB XI bei der zuständigen Kreisbehörde beantragen.

Alleinstart oder Lizenzsystem?

Wer alle Schritte allein geht, muss Konzepte, Dokumentationssysteme, Verträge und Marketingmaterialien von Grund auf entwickeln – und dabei gleichzeitig den Anerkennungsprozess navigieren. Das kostet Zeit, die in den ersten Monaten fehlt.

Ein Lizenzsystem wie das von Fuchs im Alltag verkürzt diesen Weg erheblich:

Fertiges Betriebskonzept

Prozesse, Vorlagen und Dokumentationssysteme sind erprobt und einsatzbereit.

Markenbekanntheit

Sofortige Nutzung einer etablierten Marke mit Marketingmaterialien.

§45a-Unterstützung

Begleitung durch den Anerkennungsprozess durch erfahrene Partner.

Schulungen inklusive

Qualifizierungsprogramme, die die behördlichen Anforderungen abdecken.

Gebietsschutz

Exklusive Nutzung des Markennamens in einer definierten Region.

Laufende Begleitung

Operative Unterstützung und Netzwerk mit anderen Lizenzpartnern.

Was das Lizenzsystem konkret enthält

  • Onboarding für Marke, Leistungen und Zielgruppe
  • Einführung in Pflegebudgets und Kundenberatung
  • Schulung zu Kundengewinnung und Erstgesprächen
  • Vorlagen für Mitarbeitergewinnung und Vorstellungsgespräche
  • Prozesse für Disposition, Abrechnung und Qualitätsmanagement
  • Marketingstart für dein Gebiet
  • Unterstützung bei Anerkennungs- und Organisationsfragen
  • Praxiswissen aus einem laufenden Betreuungsdienst

Warum jetzt?

Der intergenerationale Unterstützungskoeffizient – das Verhältnis von Hochbetagten zu potenziellen Pflegepersonen in der mittleren Generation – wird sich bis 2056 halbieren. Das bedeutet: Immer mehr Menschen werden Unterstützung brauchen, während immer weniger Familienangehörige einspringen können. Wer jetzt startet, baut Strukturen auf, die langfristig gefragt sind.

In vielen Regionen NRWs ist der Markt für anerkannte Alltagshilfe noch unterversorgt. Frühe Marktteilnehmer haben einen erheblichen Vorteil beim Aufbau von Kundenstämmen und Mitarbeiterbindung.

Egal wo Sie gerade stehen: Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum laufenden Betrieb. Fordern Sie unser Infopaket an, lassen Sie Ihr Wunschgebiet in NRW auf Verfügbarkeit prüfen – oder sprechen Sie direkt mit uns, wenn Sie Partner werden möchten. Der erste Schritt ist unverbindlich und kostenlos.